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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - L 5 B 2240/08 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24663
LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - L 5 B 2240/08 AS (https://dejure.org/2009,24663)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2009 - L 5 B 2240/08 AS (https://dejure.org/2009,24663)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - L 5 B 2240/08 AS (https://dejure.org/2009,24663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens, Zugehörigkeit eines schlichten Rechtsnachfolgers zum privilegierten Personenkreis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - L 5 B 2240/08
    Soweit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch diejenigen, die im Wege einer Legalzession nach § 19 Abs. 6 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Anspruchsinhaber geworden sind, dem genannten Personenkreis zuzurechnen sind (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 1. September 2008, B 8 SO 12/08 B, zitiert nach juris), ist dies auf das Begehren der Klägerin ohne Einfluss, weil der geltend gemachte Anspruch nicht infolge einer gesetzlichen Regelung, sondern durch eine Abtretung auf sie übergegangen ist.
  • BSG, 04.06.2007 - B 11a AL 153/06 B

    Beteiligteneigenschaft eines Leistungsempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2009 - L 5 B 2240/08
    Der - schlichte - Rechtsnachfolger eines Leistungsempfängers aber ist nicht nach § 183 SGG privilegiert (vgl. BSG, Beschluss vom 4. Juni 2007, B 11 a AL 153/06 B, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • SG Hannover, 25.09.2012 - S 59 AS 1085/12

    Unanfechtbarkeit eines Beschlusses zur vorläufigen Festsetzung des Streitwerts

    Dies ist vorliegend eindeutig nicht der Fall (vgl. hierzu: Bundessozialgericht, Beschluss vom 4. Juni 2007 - B 11a AL 153/06 B, Rn. 7 nach juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - L 5 B 2240/08 AS, Rn. 8, 9 nach juris).
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